Vorsorgevollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Da im Falle einer Erkrankung bzw. eines Unfalls auch nahe Angehörige keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben können, ohne durch Sie hierfür legitimiert zu sein, empfiehlt es sich eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Hiermit kann geregelt werden, wird die rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen einer Vollmacht wahrnimmt. Zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vollmacht muss Geschäftsfähigkeit bestehen. Eine Person, die uneingeschränktes Vertrauen genießt, muss bereit sein, im Vorsorgefall die Vollmacht zu führen.

Die Amtsgerichte überwachen die Führung von Vollmachten nicht.

Weitere Begriffserläuterung: Betreuungsverfügung